Organisation

Wie jedes Lebewesen ist auch die Christengemeinschaft ein gegliederter Organismus.

Die in die Gemeinden entsandten Priester verantworten, was im Sinne einer Sakramentsgemeinschaft am jeweiligen Ort geschehen soll. In sozialen und wirtschaftlichen Belangen wirken sie mit den Organen der Gemeinde zusammen. Eine Anzahl von Gemeinden in einem größeren Gebiet bilden miteinander eine "Region". Sie sind ihrer Rechtsform nach in der Schweiz Stiftungen oder Vereine, in der Bundesrepublik Deutschland Glieder einer Körperschaft öffentlichen Rechts. In den übrigen Ländern gibt es unterschiedliche Rechtsformen.

Die Hierarchie innerhalb der Priesterschaft

Die Priester empfangen durch die Weihe die Vollmacht, alle Sakramente zu vollziehen. Es gibt keine unterschiedlichen Weihegrade.

Für die Lebenszusammenhänge und die Organisation der Christengemeinschaft erweist es sich jedoch als sinnvoll, innerhalb der Priesterschaft bestimmte Aufgaben zu verteilen, die es ermöglichen, über die jeweilige Ortsgemeinde hinaus verbindliche Verabredungen zu treffen. In diesem Zusammenhang ist die Einrichtung einer Hierarchie zu verstehen, in der sich die Priesterschaft ein Organ schafft, durch das sie in übergeordneten Aufgabenstellungen handlungsfähig wird. An diese Hierarchie gibt der Priester bestimmte Entscheidungsbefugnisse ab – so etwa die Entsendung von Priestern in die jeweiligen Gemeinden. Die Lehrfreiheit des einzelnen Priesters und seine Gestaltung der Gemeindearbeit ist davon ganz unberührt.

Die Priester sind hauptberuflich tätig; sie werden nicht von den Gemeinden gewählt, sondern in diese entsandt.